Rechtliches zu Führungstouren und Gemeinschaftstouren

 

Rechtlich besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Führungstouren
und Gemeinschaftstouren!

Bei Führungstouren

  • übernimmt der FÜL/Trainer die volle Verantwortung für die Geführten
  • genießt der FÜL/Trainer das volle Vertrauen der Geführten (auch stillschweigend)
  • trifft der FÜL/Trainer die wesentlichen Entscheidungen, beispielsweise zur Routenwahl

Bei Gemeinschaftstouren

  • wären alle Teilnehmer in der Lage, die Tour selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen
  • werden alle Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen
  • fungiert der FÜL/Trainer als Organisator, er übernimmt jedoch keine sicherheitsrelevante Verantwortung für andere. Eine faktische Verantwortung – Stichwort „Garantenstellung“ – kann ihm nur dann vorgehalten werden, wenn er einen Unfall aufgrund seiner Ausbildung hätte voraussehen müssen.
  • Damit können Gemeinschaftstouren (auch wesentlich) über den Schwierigkeitsbereich hinausgehen, für den Fachübungsleiter/ Trainer ausgebildet und lizenziert sind.