Rechtliches zu Führungstouren und Gemeinschaftstouren
Rechtlich besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Führungstouren
und Gemeinschaftstouren!
Bei Führungstouren
- übernimmt der FÜL/Trainer die volle Verantwortung für die Geführten
- genießt der FÜL/Trainer das volle Vertrauen der Geführten (auch stillschweigend)
- trifft der FÜL/Trainer die wesentlichen Entscheidungen, beispielsweise zur Routenwahl
Bei Gemeinschaftstouren
- wären alle Teilnehmer in der Lage, die Tour selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen
- werden alle Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen
- fungiert der FÜL/Trainer als Organisator, er übernimmt jedoch keine sicherheitsrelevante Verantwortung für andere. Eine faktische Verantwortung – Stichwort „Garantenstellung“ – kann ihm nur dann vorgehalten werden, wenn er einen Unfall aufgrund seiner Ausbildung hätte voraussehen müssen.
- Damit können Gemeinschaftstouren (auch wesentlich) über den Schwierigkeitsbereich hinausgehen, für den Fachübungsleiter/ Trainer ausgebildet und lizenziert sind.