Richtlinien zur Fahrtkostenabrechnung bei ausgeschriebenen, organisierten Touren

 

Zur Entlastung unserer Umwelt möchte der Vorstand nochmals auf die verschiedenen mehr oder weniger umweltfreundlichen Reisemöglichkeiten hinweisen und die damit verbundenen Kosten zusammenfassen:

 

Fahrgemeinschaften mit Privatautos. Die Kosten sind hier je nach Autotyp sicherlich sehr verschieden. Grundsätzlich müssen sich die Teilnehmer der Fahrgemeinschaft über die Fahrtkostenabrechnung verständigen.

 

Der Vorstand kann hier nur eine Empfehlung geben.

 

Irritationen werden vermieden, wenn der Abrechnungsmodus bereits bei der Vorbesprechung einer Tour von den Fahrern offengelegt wird und darauf basierend eine Kostenabschätzung durchgeführt wird.

Von den vielfältigen Kosten, die ein Auto verursacht hält der Vorstand folgende Positionen für umlagefähig:

  • Benzinkosten
  • Wertverlust des Autos durch die km-Leistung
  • Nebenkosten, die speziell für diese Reise anfallen

Der Vorstand empfiehlt deshalb eine Fahrtkostenpauschale von 0,20 EUR pro gefahrenen km und zusätzliche Verrechnung der o.g. Nebenkosten.
Dieser Empfehlung liegen folgende Annahmen zugrunde:

  • Kraftstoffverbrauch eines Mittelklassewagens: 8-10 l/100km = 0,08-0,10 EUR/km
  • Wertverlust eines Mittelklassewagens: 20 000 EUR/200 000 km = 0,10 EUR/km

Diese Kosten sollten durch alle Autoinsassen einschließlich Fahrer und allen Fahrzeugen geteilt werden. Dabei ist es unabhängig wie die Aufteilung in den Fahrzeugen ist.

Zusätzlich werden alle Auslagen, die direkt mit der Fahrt zusammenhängen geteilt, z.B. Straßengebühren in Österreich, Tunnel- und Passgebühren, Parkgebühren. Nicht umlagefähig sind anfallende Kosten, die dem Fahrzeughalter über die Reise hinaus Vorteile bringen, wie z.B. Jahresvignette für die Schweiz, Nachfüllen von Öl oder Scheibenwaschflüssigkeit.

Kosten, die durch Unfall, Fahrzeugpanne oder Verletzung der Straßenverkehrs-ordnung entstehen, sind vom Fahrzeughalter bzw. vom Fahrer zu bezahlen.